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29/04/2008

Europäischer Rahmenvertrag sichert erstmals Informations- und Konsultationsrechte und soziale Mindeststandards für alle General Motors Europa Standorte bei Auslagerungen

Neben der Unterzeichnung des Rahmenvertrags zur Zukunft der Astra-Werke in Europa und des belgischen Werks in Antwerpen, unterzeichneten Carl-Peter Forster, Präsident von General Motors Europa, Klaus Franz und Rudi Kennes, Vorsitzende des Europäischen Arbeitnehmerforums (EEF) von General Motors auch einen Rahmenvertrag, der erstmals einen Informations- und Konsultationsprozess und soziale Mindeststandards für alle Standorte bei Auslagerungen garantiert.

Da General Motors (GM) weltweit insbesondere auf die Steigerung von Produktivität durch Auslagerungen setzt, hat der Abschluss eines verbindlichen Rahmenvertrags für die Arbeitnehmervertreter aller europäischen GM-Standorte eine hohe Priorität. Obwohl sich nach den Erfahrungen der Arbeitnehmervertreter Auslagerungen oft nicht rechnen und mehr Nachteile als Vorteile für das Unternehmen bringen, will das GM-Management weiter auslagern.

Gewerkschaften und Betriebsräte haben bei Auslagerungen national nur unzureichende oder gar keine Mitbestimmungsrechte, um diese zu verhindern oder sozial zu gestalten. Damit sie nicht einfach vom GM Management einseitig vollzogen werden können, sieht der Rahmenvertrag für alle Standorte von General Motors in Europa einen einheitlichen Informations- und Konsultationsprozess vor. Dieser ermöglicht es den Arbeitnehmervertretern, die Planungsgrundlagen zu überprüfen, eigene Vorschläge zu unterbreiten und insbesondere die Auswirkungen auf Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen am Standort zu berücksichtigen.

Im Falle eines Transfers von Beschäftigten zu einem Zulieferer werden soziale Absicherungen garantiert, die deutlich oberhalb des gesetzlichen Standards in den betroffenen Ländern liegen. Ein Transfer von Beschäftigten darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die betroffenen Beschäftigten werden mindestens für die Dauer von 5 Jahren so behandelt als wären sie noch Beschäftigte von General Motors. Ein Rückkehrrecht im Falle eines Auslaufens des Vertrags mit dem Zulieferer wird ihnen ebenfalls für mindestens 5 Jahre garantiert. Auf lokaler und nationaler Ebene können diese Regelungen des Rahmenvertrags zu Mindeststandards bei Auslagerungen verbessert werden, wie dies zum Beispiel an den GM/Opel-Standorten in Antwerpen (Belgien) und Bochum (Deutschland) vorgesehen ist.

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