AUB-Betriebsratsmitglied bei unerlaubtem Tonbandmitschnitt erwischt!
Ein Betriebsratsmitglied der AUB hat am 20. September 2007 heimlich und unerlaubt die Sitzung des Gremiums auf seinem MP3 Player aufgenommen.
Daraufhin zur Rede gestellt stritt er zunächst alles ab und wollte sofort den Sitzungsraum verlassen. Der herbeigerufene Ermittlungsdienst konnte jedoch den MP3 Player sicherstellen und hat inzwischen protokolliert, dass die Sitzung des Betriebsrats mit diesem Gerät aufgezeichnet wurde. Das heimliche und unerlaubte Mitschneiden von Sitzungen und
Gesprächen ist nicht nur ein grober Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz sondern auch ein Straftatbestand,
der nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Der Betriebsrat wird in seiner nächsten
Sitzung die rechtlichen Schritte und Konsequenzen aus diesem Fall beraten.
Die IG Metall Vertrauenskörperleitung, Opel Rüsselsheim, Deutschland
Anonymous
03/10/2007
WS
01/10/2007
Düren Rene
01/10/2007
Anonymous
30/09/2007
WS
26/09/2007
Herybert Günther
26/09/2007
Anonymous
26/09/2007
Anonymous
26/09/2007
Düren Rene
26/09/2007
Anonymous
25/09/2007