Richtigstellung zur Falschmeldung in den "Ruhrnachrichten"
In einem Artikel der "Ruhrnachrichten" vom 20. Juni wird eine falsche Information über den Europäischen Rahmenvertrag bei General Motors für die Delta-Werke (Astra/Zafira) gegeben.
In dem Artikel in den "Ruhrnachrichten" vom 20. Juni heißt es einmal richtigerweise, dass
"der in diesen Tagen geschlossene Europäische Rahmenvertrag [Fakten geschaffen hat]. Danach sind bis zum Jahr 2016 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen."
Dann behauptet der Artikel fälschlicherweise, dass
"Klarheit herrscht .. in anderen Punkten. Im Rahmenvertrag ist festgezurrt, dass es weitere Flexibilisierung der Arbeitsverträge geben wird."
Dies ist falsch, da der Europäische Rahmenverträge nichts dergleichen vorsieht. Von einer "Flexibilisierung der Arbeitsverträge"(!) ist im Rahmenvertrag nicht die Rede (das wäre ja auch nur schwer machbar). Der Rahmenvertrag bezieht sich an einer Stelle auf die Forderungen, die das GM Management an die zukünftigen Delta-Werke gestellt hat.
Der Rahmenvertrag sieht vor, dass nur die Forderungen umgesetzt werden, die lokal "vorvereinbart" wurden! Das heißt, dass jeder Standort nur das umsetzt, was er vorher mit dem lokalen Management verhandelt hat. Der Europäische Rahmenvertrag kann nicht und will nicht den lokalen Betriebsräten und Gewerkschaften vorschreiben, welche Maßnahmen sie umsetzen wollen und können. Hinzu kommt, dass viele Forderungen des GM Managements schlicht unrealistisch sind, in einigen Ländern sogar gegen Gesetze und Tarifverträge verstoßen.
In der gemeinsamen Delta-Gruppe, in der alle Vertreter der zukünftigen Delta-Werke und der Standort Antwerpen vertreten waren, wurde gemeinsam durch die Liste der Forderungen des Managements durchgegangen und jeder Standort hatte erklärt, über welche Forderungen des Managements er lokal verhandeln will und über welche nicht.
Insofern ist die Darstellung in den "Ruhrnachrichten" falsch und irreführend. Die Delta-Werke in den anderen europäischen Ländern haben unterschiedliche Regelungen mit dem Management, teilweise sind sie noch nicht einmal abschließend lokal verhandelt.
Die Ausgangslage für lokale Verhandlungen für alle Delta-Standorte war schon seit dem 17. April 2007 - als GM an diesem Tag entschieden hatte, dass bis auf Antwerpen alle anderen Delta-Werke die Nachfolgeproduktion erhalten werden - positiver als gewöhnlich, da der Standortwettbewerb damit faktisch beendet war.
Dieser Schritt des Managements kam insofern überraschend, da zu diesem Zeitpunkt kein einziges Werk einen lokalen Werk mit irgendwelchen Regelungen unterschrieben hatte. Seit der Unterzeichnung des Europäischen Rahmenvertrags sind die Standorte nun auch vertraglich abgesichert, was nicht zuletzt ebenfalls zu besseren Voraussetzungen für die lokalen Verhandlungen der Betriebsräte und Gewerkschaften führt.
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass jeder Betriebsrat und jede Gewerkschaft der zukünftigen Delta-Werke weiß, dass der Europäische Rahmenvertrag sie nicht dazu zwingt, die Forderungen des Managements 1:1 umzusetzen, sondern nur regelt, dass die von ihnen bestimmten, vorverhandelten Punkte umgesetzt werden. Wie dieser Spielraum genutzt wird, hängt von den lokalen Akteuren ab.
Richtig ist auch, was der Bochumer Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel im Artikel er "Ruhrnachrichten" feststellt, dass alle Delta-Standorte sich "klar festgelegt [haben], dass kein Gesetz und auch kein Tarifvertrag ausgehöhlt wird."
Wolfgang Schäfer-Klug, Koordinator des Europäischen Arbeitnehmerforums von General Motors (EEF).
Pontius Pilatus
22/06/2008