Pseudo-Arbeitnehmergruppierung AUB scheitert vor Gericht
Heute scheiterte die Klage der "gelben" Arbeitnehmergruppierung AUB gegen die IG Metall im Rüsselsheimer Opel-Betriebsrat vor Gericht.
Die AUB, eine angebliche Arbeitnehmergruppierung, deren Vertretungen im Siemens-Konzern und bei Aldi vom Unternehmen aufgebaut und offensichtlich auch unterstützt und finanziert wurden, hat nun im Falle Opel Rüsselsheim ein große Schlappe erlitten, klagte sie doch gegen die Flugblätter "Der Betriebsrat informiert" der IG Metall-Mehrheit im Betriebsrat auf Unterlassung, da diese Flugblätter ein IG Metall Logo zeigten. Mittlerweile hatte die IG Metall die Gestaltung ihrer Publikationen am Opel-Standort Rüsselsheim ohnehin modernisiert und dabei ihre Flugblätter klar und deutlich mit der Aufschrift versehen: "die IG Metall im Betriebsrat informiert". Dies war nun den Herren von der AUB auch nicht Recht, die sich vor Gericht darüber beklagten, dass der Betriebsratsvorsitzende, der der IG Metall angehört, auf den Flugblättern in seiner Funktion aufgeführt sei. Daraufhin mussten sie sich vom Gericht eine kleine Lehrstunde in bundesdeutschem Gewerkschaftsrecht anhören, ist doch in der IG Metall-Satzung festgelegt, dass einem Betriebsrat angehörende IG Metall-Mitglieder automatisch auch IG Metall-Vertrauensleute sind, somit eine gewerkschaftliche Funktion haben. Dies ist, nebenbei bemerkt, ein gute und wichtige Grundlage für eine arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit denn was ein Betriebsrat wert ist, der nicht von einer Gewerkschaft getragen wird, zeigen etliche Beispiele in Deutschland. Welcher Arbeitnehmer möchte schon von einem Betriebsrat "unterstützt" werden dessen Mitglieder statt der Gewerkschaft mit ihrem Know how und ihrer Unabhängigkeit anzugehören, zum Beispiel der Personalabteilung angehören und den Betriebsrat als verlängerten Arm der Geschäftsleitung benutzen? Leider gibt es immer wieder solche Beispiele und die im Falle von Sozialplänen abgeschlossenen Betriebsvereinbarung sprechen eine deutliche Sprache warum es zwingend notwendig ist, dass ein Betriebsrat nur durch die Unterstützung einer Gewerkschaft wirklich unabhängig sein kann. Bleibt die Frage, ob die AUBler nun sich endlich mal auf die wirklichen Probleme im Betrieb konzentrieren - im Interesse der Beschäftigten- und in der Auseinandersetzung mit dem Management diesselbe Energie und Nachhaltigkeit an den Tag legen wie bei ihren Gerichtsprozessen.

Rat
09/04/2008
Anonymous
09/04/2008